Unfallversicherung – Privathaushalte
Da die Jobbörse Bern West Jobs lediglich weiter vermittelt und kein eigentlicher Arbeitgeber oder Lohnauszahler ist, fällt die Deckung unter die obligatorische Unfallversicherung im Krankenversicherungsgesetz (KVG). Sie sind von der Prämienpflicht befreit, wenn sie pro Arbeitgeber und Kalenderjahr nicht mehr als 750 CHF pro Jahr verdienen. Passiert ein Unfall, erbringt die Erstzkasse UVG die Leistungen und der Arbeitgeber schuldet nachträgliche Ersatzprämien gemäss Artikel 95 UVG während höchstens fünf Jahren.
Unfallversicherung – Unternehmen
Gemäss dem UVG (Unfallversicherungsgesetz) müssen alle Arbeitnehmer in der Schweiz versichert sein gegen Betriebsunfälle – ab einem Wochenpensum von mindestens acht Stunden muss ebenfalls eine Nichtbetriebsunfallversicherung abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber hat eine Meldepflicht.
Die Jobbörse Bern-West lehnt jegliche Haftung bei Unfällen ab. Es werden keine weitergehende Versicherungen abgeschlossen. Die Versicherung ist Sache der Unternehmen, Privathaushalte und der Jugendlichen.
Haftpflichtversicherung
Die Jugendlichen in der Jobbörse Bern West sind über ihre Familienhaftpflicht versichert. Bei Einsätzen in Unternehmen gilt die Betriebshaftpflicht. Bei Einsätzen in Privathaushalten gilt die Haftpflichtversicherung des Jugendlichen. Eventuell deckt die Versicherung des Arbeitgebers unter dem Stichwort „privates Dienstpersonal“ einen möglichen Schaden ab. Insbesondere bei der Kinderbetreuung empfehlen wir, die Versicherungsdeckung abzuklären.
Der Arbeitgeber hat während der ganzen Jobzeit eine Ausbildungs-, Anleitungs- und Überwachungspflicht.
Die Jobbörse Bern-West lehnt jegliche Verantwortung bei Haftungsfragen ab. Es werden keine weitergehende Versicherungen abgeschlossen. Die Versicherung ist Sache der Unternehmen, Privathaushalte und der Jugendlichen.
Arbeitsbewilligung
Jugendliche mit schweizerischer Bürgerschaft oder einem C/Ci-Ausweis benötigen keine Arbeitsbewilligung. Jugendliche mit N, F, L Ausweis dagegen brauchen eine Bewilligung des zuständigen kantonalen Amtes. Die Jobbörse Bern West wird dich dabei unterstützen. Jugendliche mit B-Ausweis brauchen nur dann eine Bewilligung, wenn die Erlaubnis nicht auf dem Ausweis erwähnt ist.
Arbeitszeit
Jugendliche in Ausbildung dürfen maximal 45 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Zeit darf nicht überschritten werden. Der Jugendarbeitsschutz legt fest, in welchem Alter Jugendliche zu welchen Zeiten Arbeiten verrichten dürfen.
Arbeitszeiten – Jugendliche